KZ-Zwangsarbeit schließt staatlichen Ausgleich für Enteignung aus

Leipzig (jur). Auch auf einem Rittergut müssen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden. Haben frühere verantwortliche Mitarbeiter eines als KZ-Außenlager genutzten Ritterguts die dort untergebrachten Häftlinge ausgebeutet und gequält, können für eine nach dem Krieg erfolgte entschädigungslose Enteignung des Grund und Bodens keine staatlichen Ausgleichszahlungen verlangt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Dienstag, 2 ...

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