Verfassungsbedenken müssen schon vor Fachgerichten vorgetragen sein

Karlsruhe (jur). Bei Klagen beispielsweise gegen Bau- und Infrastrukturprojekte müssen verfassungsrechtliche Bedenken schon vor den Fachgerichten vorgetragen werden. Andernfalls ist eine Verfassungsbeschwerde unzulässig, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 8. März 2022, veröffentlichten Beschluss zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven entschied (Az.: 1 BvR 1377/21). Denn nur mit der Vorarbeit der Fachgerichte könne dann auch das Bundesverfass ...

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