Waldbesitzer muss für Ablehnung der Jagd plausible Gründe haben

Leipzig (jur). Wollen Eigentümer aus Tierschutzgründen auf ihrem Waldgrundstück eine Jagd auf Reh, Wildschwein und Co. unterbinden, müssen sie objektive und nachvollziehbare Umstände für ihre Gewissensentscheidung vorbringen. Allein der Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur „ethischen Jagdgegnerschaft“ reicht nicht aus, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 11. November 2021 (Az. ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/eTM5JlW
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt