Berliner NPD hätte zur Bundestagswahl 2017 zugelassen werden müssen

Karlsruhe (jur). Die Berliner Landesliste der rechtsextremen NPD hätte zur Bundestagswahl 2017 zugelassen werden müssen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 14. April 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: 2 BvC 22/19). Weil Auswirkungen dieses Fehlers auf die Mandatsverteilung im Bundestag nicht ersichtlich sind, bleibt danach die Wahl aber gültig. Laut Gesetz dürfen die Parteien ihre Bundestagskandidaten nicht zu früh aufstellen. Dies sol ...

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