Blindengeld und Kindergeld stehen sich nicht entgegen
Hamburg. Der Zahlung von Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind stehen Blindengeld und Blindenhilfe nicht entgegen. Das Finanzgericht Hamburg (FG) entschied in einem aktuell veröffentlichten Gerichtsbescheid vom 6. Januar 2022(Az.: 1 K 50/20), dass sie zwar als Einkommen gelten, gleichzeitig aber auch in voller Höhe als behinderungsbedingter Mehrbedarf anzusetzen sind. Dies gilt auch dann, wenn das Kind in einer Einrichtung auf Kosten der Eingliederungshilfe teilstationär untergeb ...
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