Coronabedingt verzögerte Gerichtsverfahren führen nicht zu einer Entschädigung
München. Pandemiebedingte Verzögerungen in Gerichtsverfahren führen nicht zu Schadensersatzansprüchen der Betroffenen, da die Covid-19-Pandemie einzigartig und ihr Beginn unvorhersehbar war. Dies betonte der Bundesfinanzhof (BFH) München in einem am Donnerstag, 14. April 2022 veröffentlichten Urteil (Az.: X K 5/20). Der Justiz könne daher kein „Organisationsverschulden“ angelastet werden. Mit dem Urteil hat das Gericht einen Medienberater abgewiesen. Er stritt sich mit dem Finanzamt ...
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