Keine Entlastung des „Saufdrucks“ mit Cannabis auf Kassenkosten

Darmstadt (jur). Der „Saufdruck“ eines Alkoholkranken kann nicht mit Cannabis auf Krankenkassenkosten behandelt werden. Da eine Alkoholerkrankung standardmäßig mit Reha-Maßnahmen, der medikamentösen Rückfallprophylaxe und Psychotherapie behandelt werden kann, scheidet eine ausnahmsweise Behandlung mit Medizinal-Cannabisblüten aus, entschied das [URL='https://sozialgerichtsbarkeit.hessen.de/sozialgerichte-und-landessozialgericht/landessozialgericht-darmstadt']Hessische Landessozialgeric ...

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