Vorgebrachte Tablettenphobie kein Grund für Cannabisbehandlung
Stuttgart (jur). Allein die Abneigung eines ADHS-Patienten gegen seine vorgebrachte Angst vor „jeglicher Einnahme von Tabletten“ kann die Versorgung mit Cannabis nicht begründen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am Dienstag, 12. April 2022, bekanntgegebenen Urteil klargestellt und damit die Klage eines 42-jährigen Mannes zurückgewiesen, der auf Krankenkassenkosten seine seit seiner Kindheit bestehende Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADH ...
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