Bundesverwaltungsgericht stärkt EU-Freizügigkeit für Beamte
Leipzig (jur). Auch Beamte müssen ihre Arbeit in Deutschland aufgeben und in ein anderes EU-Land wechseln können. Ihr Recht auf Freizügigkeit wird verletzt, wenn sie dann nicht einen angemessenen Ausgleich für ihre in Deutschland erworbenen Pensionsansprüche erhalten, urteilte am Mittwoch, 4. Mai 2022, das [URL='https://www.bverwg.de/']Bundesverwaltungsgericht[/URL] in Leipzig gegen das Land Nordrhein-Westfalen (Az.: 2 C 3.2). Eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung rei ...
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