Meinungsäußerung in Presse muss nicht begründet werden

Karlsruhe (jur). Meinungsäußerungen anderer Personen in einem Presseartikel müssen regelmäßig nicht begründet werden. Vermischt sich in einer wiedergegebenen Aussage eine Meinung mit einer Tatsachenbehauptung, ist die Berichterstattung mit einer „hinreichenden Tatsachengrundlage“ zulässig, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 13. Januar 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 523/21). Im konkreten Fall hatte das Darmstädter Echo in seiner ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/9j2rqWb
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt