Sonderbeitrag an CDU muss von ehrenamtlichem Bürgermeister gezahlt werden
Karlsruhe. Parteien können von kommunalen ehrenamtlichen Mandatsträgern Sonderbeiträge erheben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag, 31. Januar 2023, zu einer CDU-Verordnung in Sachsen-Anhalt entschieden (Az.: II ZR 144/21). Die Abgabepflicht besteht nach dem Karlsruher Urteil auch dann, wenn ein Parteimitglied als Einzelkandidat ohne Unterstützung seiner Partei ins Amt gewählt wurde. Im konkreten Fall ging es um den ehemaligen ehrenamtlichen Bürgermeister der G ...
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