Zocken wichtiger als Kinder? Bayerns Mindestabstandsgesetz für Wettbüros gekippt

München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass das in Bayern bestehende Mindestabstandsgebot von 250 Metern zwischen Wettbüros und Schulen voraussichtlich gegen das EU-Recht verstößt (Az.: 23 CS 22.2677). Ein vergleichbares Abstandsgebot müsse auch für Spielhallen gelten. Der Fall Ein Passauer Wettvermittlungsunternehmen, das nur etwa 65 Meter von einer weiterführenden Schule entfernt war, wurde von der Regierung von Niederbayern wegen Nicht-Einhaltung de ...

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