Arbeitszeiterfassung für Richter nicht nötig - so entscheiden sie selbst
Richter des Bundesarbeitsgerichts haben entschieden, dass die Zeiterfassungspflicht nicht für sie gilt. Die Arbeitszeit von Richtern richte sich nach den zugewiesenen Aufgaben und könne nicht durch eine starre Erfassung erfasst werden. Diese Entscheidung wird jedoch kritisiert und es wird erwartet, dass bald neue Arbeitszeitregelungen für alle Arbeitnehmer in Deutschland kommen werden. Richter sind von der Zeiterfassungspflicht ausgenommen Die Richter des Bundesarbeitsgerichts haben in ...
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