Verstoß gegen Öffentlichkeitsgrundsatz? Gericht startet Verfahren vor Terminankündigung

Ein Gericht, das ein Verfahren vor der eigentlichen Terminankündigung aufruft, verletzt damit noch nicht den Grundsatz der Öffentlichkeit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied in einem am 11. April 2023 veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 AZN 335/22), dass es hierfür nicht erforderlich sei, dass jedermann weiß, wann und wo eine mündliche Verhandlung stattfindet. Der Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Köln gewesen. Hierin ging ...

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