BGH: Keine Entschädigung für Lockdown-Einbußen - Unternehmerrisiko bleibt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 11.05.2023 (Az.: III ZR 41/22) festgestellt, dass der Staat nicht für finanzielle Einbußen von Unternehmen haftet, die aufgrund eines landesweiten sechswöchigen Lockdowns während der Covid-19-Pandemie verordnet wurden. Das Urteil bestätigte die Rechtsprechung des BGH vom 17. März 2022. Betriebsschließung und finanzielle Einbußen Der Fall beinhaltete eine Friseursalon-Betreiberin aus Baden-Württemberg, die während des ersten Loc ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/G6ArwOi
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt