Geld gegen Schmerz: Mutter erhält 35.000€ nach Verlust ihres Kindes

Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass "eine psychische Störung mit Krankheitswert" ausreichend ist, um nach dem Tod eines nahen Verwandten Schmerzensgeld zu beanspruchen (Az.: 1 O 1857/21). Die Mutter eines verstorbenen Kleinkindes erhielt dadurch insgesamt 35.000 Euro. Ein zusätzliches Hinterbliebenengeld ist jedoch nicht mehr fällig. Kind erlitt Schütteltrauma Der Lebenspartner der Mutter, der auf ihre beiden Kinder aufpasste, schüttelte den 15 Monate alten Sohn mehrma ...

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