Urteil in Hamburg: Volksbegehren gegen Rüstungsgüter verhindert

Das von einer Hamburger Bürgerinitiative geplante "Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen" ist unzulässig. Am 01.09.2023 entschied das Hamburgische Verfassungsgericht auf Antrag des Senats (Az.: HVerfG 3/22). Das Volksbegehren würde die Rechte des Senats und der Bürgerschaft verletzen und Hamburg fehle die gesetzliche Zuständigkeit. Sachverhalt: Die Volksinitiative hatte das Ziel, den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern im ...

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