Landgericht München I klärt Haftungsfragen bei privaten Bergtouren

Das Landgericht München I hat in einem neusten Urteil (Az.: 27 O 3674/23) entschieden, dass bei privaten Bergtouren jeder Teilnehmer eigenverantwortlich handelt und somit ein erfahrener Bergsteiger nicht für die Kosten einer Hubschrauberbergrettung haften muss. Bergtour-Drama: Unerfahrene Wanderin und Freund per Helikopter gerettet Bei einem gemeinschaftlichen Bergausflug in die Rappenklammspitze des Karwendelgebirges gerieten eine Gelegenheitswanderin und ihr bergkundiger Freund in Schw ...

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