Serbien: Änderungen der Verordnung über Anreize für Direktinvestitionen
Die Verordnung über Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über die Festlegung von Kriterien für die Gewährung von Anreizen zur Anziehung von Direktinvestitionen ("Amtsblatt der Republik Serbien", Nr. 39/2023 und 43/2023) trat in Kraft (im Folgenden: Verordnung). Die wichtigste Neuerung ist die Anhebung des Schwellenwertes für die Mindestinvestition in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von 100.000,00 EUR auf 300.000,00 EUR, wie es in den bisherigen Verordnungen vorgesehen ...
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