Urteil: Pflegeperson ohne Unfallschutz bei brutalem Angriff
Ein Pfleger, der auf dem Weg zum Holen eines Blutzuckermessgeräts angegriffen wurde, ist nicht automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, so das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam (Az.: L 21 U 85/21) in einem Urteil vom 09.11.2023. Der Angriff erfolgte aufgrund eines privaten Streits und stellt daher keinen versicherten Arbeitsunfall dar. Sachverhalt: Der Fall betrifft einen Kläger in Berlin, der seinen Lebensgefährten mit Pflegegrad 3 und Diab ...
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