Oberverwaltungsgericht stärkt Solaranlagen auf Denkmälern

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Urteil vom 27.11.2024 (10 A 2281/23 (I. Instanz: VG Düsseldorf 28 K 8865/22), 10 A 1477/23 (I. Instanz: VG Arnsberg 8 K 40/22) entschieden, dass erneuerbare Energien oft Vorrang vor Denkmalschutz haben. Sachverhalt In zwei Fällen ging es um den Konflikt zwischen Denkmalschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Eine Eigentümerin aus Düsseldorf wollte auf einer teils sichtbaren Dachfläche ihres denkmalgeschützten Hauses in der „Golzheimer Sie ...

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