Landgericht Frankenthal: Keine Haftung eines 13-Jährigen für Glasbruch

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat entschieden, dass ein 13-jähriges Kind nicht für den Bruch einer Schaufensterscheibe haftet. Die Klage des Ladenbesitzers wurde abgewiesen (Az. 9 O 27/24). Unfall beim Absteigen von Spielgerät Ein 13-jähriger Junge nutzte auf dem Schulweg ein fest montiertes Karussell in einer Fußgängerzone in Frankenthal. Dabei wurde er von einem Freund gedreht – zuerst langsam, dann immer schneller. Als die Drehung abrupt gestoppt wurde, verlor der Junge da ...

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