BGH urteilt: Für Corona-Impfschäden haftet nicht der Arzt, sondern der Staat

Der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 180/24) hat am 9.10.2025 entschieden, dass für mögliche Aufklärungs- oder Behandlungsfehler im Zusammenhang mit bis zum 07.04.2023 durchgeführten Corona-Impfungen nicht die behandelnden Ärzte persönlich, sondern der Staat haftet. Der Sachverhalt: Streit um angeblichen Impfschaden Ein Mann verklagte seine Hausärztin auf Schadensersatz, weil er nach einer am 15. Dezember 2021 durchgeführten Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 eine ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/NcJDptP
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt