Haftung beim autonomen Fahren: Wer trägt die Verantwortung?
Die Zahl selbstfahrender Fahrzeuge nimmt stetig zu – doch die rechtliche Frage, wer bei einem Unfall haftet, bleibt für viele ungeklärt. Im deutschen Recht bleibt der Halter nach § 7 StVG primärer Anspruchsgegner für Schäden aus dem Fahrzeugbetrieb. Hersteller oder Softwareentwickler haften dem Geschädigten dagegen nur nach Produkthaftungsrecht oder Deliktsrecht. Damit verteilt sich die Haftung beim autonomen Fahren auf mehrere Schultern: Halter, Fahrer, Hersteller und Softwareentwickle ...
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