Produktbewertungen die gekauft sind müssen erkennbar sein

Frankfurt/Main (jur). Amazon kann verlangen, dass gekaufte Produktbewertungen zugunsten von Drittanbietern als solche erkennbar sind. Denn die Verbraucher erwarten, dass die Bewertungen „unbeeinflusst von Dritten“ abgegeben werden, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 5. März 2019, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 6 W 9/19). Be Amazon sind der Händler und der Plattformbetreiber unterschiedliche Gesellschaften. Die Internetplattform wird neben d ...

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