Kein Anspruch auf Zugang zu Medikamenten für eine schmerzlose Selbsttötung
Leipzig (jur). Bürger haben keinen generellen Anspruch auf Zugang zu Medikamenten für eine schmerzlose Selbsttötung. Ausnahmen bleiben auf Menschen mit besonders schweren Erkrankungen beschränkt, urteilte am Dienstag, 28. Mai 2019, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 3 C 6.17). Quasi ein generelles „Grundrecht auf Selbstmord“ besteht danach nicht. Damit wies das Bundesverwaltungsgericht ein Ehepaar aus dem Rheinland ab, sie 74, er 81 Jahre alt. 2014 hatte es beim Bundesamt fü ...
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