Beamten-Entlassung wegen Glückwunsch zu Hitlers Geburtstag
Kassel (jur). Demos gegen die Flüchtlingspolitik und ein Transparent „Asylbetrug macht uns arm“ sind noch beamtentauglich. Wenn ein Beamter auf Probe zum 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers, dann auch noch „einer der bedeutendsten Personen der deutschen Geschichte alles Gute zum Geburtstag“ wünscht, dann ist er seinen Job aber los, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Montag, 29. Oktober 2018, bekanntgegebenen Eilbeschluss entschied (Az.: 1 B 1594/18 ...
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