Acker muss für Fremdfirma in maschinengerechtem Zustand sein

Stuttgart (jur). Landwirte, die eine Fremdfirma mit der Bearbeitung ihres Ackers beauftragen, sind dennoch selbst für einen maschinengerechten Zustand des Bodens mitverantwortlich. Mit einem am Freitag, 21. Dezember 2018, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag verurteilte daher das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart einen Landwirt im Allgäu zu einer Schadenersatz-Zahlung von 9.000 Euro (Az.: 13 U 139/18). Der Landwirt hatte im August 2017 ein landwirtschaftliches Unternehmen mit Feldarbeiten beauf ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2EOwYzt
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt