Acker muss für Fremdfirma in maschinengerechtem Zustand sein
Stuttgart (jur). Landwirte, die eine Fremdfirma mit der Bearbeitung ihres Ackers beauftragen, sind dennoch selbst für einen maschinengerechten Zustand des Bodens mitverantwortlich. Mit einem am Freitag, 21. Dezember 2018, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag verurteilte daher das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart einen Landwirt im Allgäu zu einer Schadenersatz-Zahlung von 9.000 Euro (Az.: 13 U 139/18). Der Landwirt hatte im August 2017 ein landwirtschaftliches Unternehmen mit Feldarbeiten beauf ...
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