Aufgrund verschwiegener Ehe sind Kinder ohne Nachnamen

Frankfurt/Main (jur). Ist eine Frau rechtskräftig verheiratet, kann nicht ein anderer Mann die Vaterschaft ihrer Kinder anerkennen. Wird die Ehe erst später bekannt, ist eine Anerkennungserklärung auch rückwirkend aufzuheben, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in zwei am Montag, 3. Dezember 2018, bekanntgegebenen Beschlüssen entschied (Az.: 20 W 153/18 und 20 W 154/18). Die Vornamen können danach allerdings bleiben, wenn der Ehemann diese akzeptiert. Danach stehen zwei heut ...

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