Ausgedachter Adelsname nicht in das Personenstandsregister eintragbar

Karlsruhe (jur). Deutsche können sich einen selbst ausgedachten Adelsnamen nicht ins Personenstandsregister eintragen lassen. Dies gilt auch für eine Bürgerliche mit deutsch-britischer Staatsangehörigkeit, die sich in Großbritannien den Adelsnamen „Silia Valentina Mariella Gräfin von Fürstenstein“ hat anerkennen lassen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 17. Dezember 2018, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 292/15). Konkret ging es um eine in ...

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