Betreiber von OnlineMedien haften nur beschränkt für Verlinkungen

Straßburg (jur). Betreiber von Online-Medien müssen für Verlinkungen in Internet-Artikeln nur eingeschränkt haften. Eine generelle verschuldensunabhängige Haftung bei Links zu diffamierenden Internetseiten verletzt die Meinungsfreiheit und hat negative Auswirkungen auf den freien Informationsfluss im Netz, urteilte am Dienstag, 4. Dezember 2018, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu Ungarn (Az.: 11257/16). Es komme vielmehr darauf an, ob der Autor eines Textes nach den journ ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2zMjJfj
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt