Busunternehmen müssen Pässe der Fahrgäste nicht überprüfen
Luxemburg (jur). Busunternehmen müssen im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr nicht die Pässe und Aufenthaltstitel der Fahrgäste kontrollieren. Entsprechende Regelungen in Deutschland verstoßen gegen EU-Recht, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem am Donnerstag, 13. Dezember 2018, verkündeten Urteil (Az.: C-412/17 und 474/17). Im konkreten Fall hatten ein deutsches und ein spanisches Busunternehmen dagegen geklagt, dass sie vor der Einreise nach Deutschlan ...
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