Eigentümergemeinschaft kann Einbau eigener Rauchmelder verlangen

Kassel (jur). Wohnungseigentümer können zum doppelten Einbau von Rauchwarnmeldern verpflichtet werden. Auch wenn sie bereits eigene Geräte in ihren Wohnungen installiert haben, kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegen ihren Willen den Einbau einheitlicher Rauchwarnmelder inklusive deren Wartung beschließen, urteilte am Freitag, 7. Dezember 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: V ZR 273/17). Mittlerweile ist in allen Bundesländern der Einbau von Rauchwarnmeldern Pflich ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2UvmElp
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt