Eigentümergemeinschaft kann Einbau eigener Rauchmelder verlangen
Kassel (jur). Wohnungseigentümer können zum doppelten Einbau von Rauchwarnmeldern verpflichtet werden. Auch wenn sie bereits eigene Geräte in ihren Wohnungen installiert haben, kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegen ihren Willen den Einbau einheitlicher Rauchwarnmelder inklusive deren Wartung beschließen, urteilte am Freitag, 7. Dezember 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: V ZR 273/17). Mittlerweile ist in allen Bundesländern der Einbau von Rauchwarnmeldern Pflich ...
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