"Ermächtigte" Klinikärzte müssen nicht am ärztlichen Notdienst teilnehmen

Kassel (jur). Krankenhausärzte müssen nicht am ärztlichen Notdienst teilnehmen, auch wenn sie als sogenannte ermächtigte Ärzte an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligt sind. Die gegenläufigen Regelungen in Hessen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sind rechtswidrig, urteilte am Mittwoch, 12. Dezember 2018, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 6 KA 50/17 R). Danach sind die Not- und Bereitschaftsdienste allein von den niedergelassenen Ärzten und Medizinischen Versorgu ...

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