Exit vom Brexit für Großbritannien einseitg möglich

Luxemburg (jur). Großbritannien muss für einen Rücktritt vom beschlossenen Brexit die anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht um Erlaubnis fragen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Montag, 10. Dezember 2018, urteilte, kann das Vereinigte Königreich einseitig seine Mitteilung über den Austritt aus der Europäischen Union wieder zurückziehen, solange ein zwischen EU und dem Mitgliedstaat geschlossenes Austritts-Abkommen noch nicht in Kraft getreten oder die vorgeschriebene Zw ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2EdDUWu
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt