Foto-Veröffentlichung von Kunstwerken auf Wikipedia unterliegt Beschränkungen

Karlsruhe (jur). Nur weil bei in Museen ausgestellten Kunstwerken der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, dürfen Fotos davon nicht einfach im Internet veröffentlicht werden. Das hat am Donnerstag, 20. Dezember 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zum Online-Lexikon Wikipedia entschieden (Az.: I ZR 104/17). Danach dürfen Wikipedia-Mitarbeiter weder eingescannte Katalogfotos ins Internet laden, noch sich über ein Fotografierverbot im Museum hinwegsetzen. Im konkreten Fall hatte ein ...

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