Gewerkschaften dürfen in Tarifverträgen Extra-Boni für Mitglieder aushandeln

Karlsruhe (jur). Gewerkschaften dürfen in Tarifverträgen für ihre Mitglieder Extra-Boni aushandeln. Eine entsprechende unterschiedliche Behandlung von gewerkschaftlich organisierten und gewerkschaftlich nicht organisierten Arbeitnehmern verstößt nicht gegen die negative Koalitionsfreiheit, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag, 21. Dezember 2018, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1278/16). Solange damit nur ein faktischer Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt aber kein ...

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