Kommunale Amtsblätter dürfen nicht presseähnlich sein

Karlsruhe (jur). Kostenlose Amtsblätter einer Kommune dürfen mit einer presseähnlichen Berichterstattung den Presseverlagen keine Konkurrenz machen. Dies verletzt das Gebot der „Staatsferne der Presse“ und ist wettbewerbswidrig, urteilte am Donnerstag, 20. Dezember 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zum amtlichen „Stadtblatt“ der Stadt Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg) (Az.: I ZR 112/17). Das kommunale und teilweise vom Steuerzahler finanzierte Amtsb ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2BxKT9R
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt