Kommunale Amtsblätter dürfen nicht presseähnlich sein
Karlsruhe (jur). Kostenlose Amtsblätter einer Kommune dürfen mit einer presseähnlichen Berichterstattung den Presseverlagen keine Konkurrenz machen. Dies verletzt das Gebot der „Staatsferne der Presse“ und ist wettbewerbswidrig, urteilte am Donnerstag, 20. Dezember 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zum amtlichen „Stadtblatt“ der Stadt Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg) (Az.: I ZR 112/17). Das kommunale und teilweise vom Steuerzahler finanzierte Amtsb ...
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