Krankenkasse erstattet nicht die Behandlungskosten beim medizinischen Fußpfleger

Kassel (jur). Krankenversicherte können einen eingewachsenen Zehennagel auf Kassenkosten nur beim Arzt behandeln lassen, auch wenn sie hierfür gar keinen Arzt finden. Da es sich um eine ärztliche Versorgungsleistung handelt, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Behandlungskosten bei einem qualifizierten medizinischen Fußpfleger erstatten, urteilte am Dienstag, 18. Dezember 2018, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 34/17 R). Damit bleibt eine Berlinerin auf den B ...

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