Krankenkasse muss Kosten für Behandlung im Ausland übernehmen

Bremen (jur). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen eine neue Behandlungsmethode gegebenenfalls auch dann bezahlen, wenn diese nur im Ausland möglich ist und die Kosten sehr hoch sind – hier rund 300.000 Euro. Das hat das Sozialgericht (SG) Bremen in einem am Freitag, 7. Dezember 2018, veröffentlichten Urteil zugunsten eines lebensbedrohlich kranken Jugendlichen entschieden (Az.: S 8 KR 263/17). Erfolgversprechende Behandlungsmöglichkeiten in Deutschland habe es nicht mehr gegeben. Der Ju ...

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