Organklage der AfD gegen Flüchtlingspolitik der Regierung unzulässig
Karlsruhe (jur). Die AfD kann nicht auf dem kurzen Weg einer sogenannten Organklage die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung verfassungsrechtlich überprüfen lassen. Ein Organstreitverfahren setze voraus, dass die Partei unmittelbar in ihren eigenen Rechten betroffen ist, betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 18. Dezember 2018, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvE 1/18). Dies sei hier nicht der Fall und drei Anträge der AfD daher unzulässig. Mit ihren ...
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