Polizei kann nach Trunkenheitsfahrt auch auf Privatparkplatz kontrollieren

München (jur). Wer nach einer Trunkenheitsfahrt den heimischen Privatparkplatz erreicht hat, darf auch dort noch von der Polizei kontrolliert werden. Die dort gewonnenen Alkohol-Werte sind verwertbar, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 10. Dezember 2018, bekanntgegebenen Beschluss – und verhängte neben einer Geldbuße auch ein einmonatiges Fahrverbot (Az.: 953 OWi 421 Js 125161/18). Ein Projektleiter hatte nach eigenen Angaben bei einem Familienessen der Weinschorle zuge ...

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