Präimplantationsdiagnostik darf nicht routinemäßig durchgeführt werden
München (jur). Das grundsätzliche Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) gilt unabhängig vom Zweck der Untersuchung. Für Ausnahmen ist auch dann eine Zustimmung der zuständigen Ethikkommission erforderlich, wenn lediglich die Überlebensfähigkeit der befruchteten Eizelle im Mutterleib geprüft werden soll, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am Montag, 3. Oktober 2018, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 20 B 18.290). Auch auf das Entwicklungsstad ...
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