Spielraum für Wohngruppenzuschlag Pflegebedürftiger erweitert
Essen (jur). Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen hat den Spielraum für die Gestaltung von Wohngruppen für Pflegebedürftige erweitert. Nach einem am Donnerstag, 27. Dezember 2018, bekanntgegebenen Urteil kann auch dann ein Wohngruppenzuschlag gewährt werden, wenn jeder Bewohner über ein eigenes Badezimmer und eine eigene Kochgelegenheit verfügt (Az.: L 5 P 97/17). Wohngruppen für Pflegebedürftige sind eine Zwischenform zwischen der Pflege zuhause und einem Heim. Hi ...
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