Sterbewunsch in Patientenverfügung auch ohne Gerichtsbeschluss bindend

Karlsruhe (jur). Der Sterbewunsch in einer Patientenverfügung kann auch ohne Gerichtsbeschluss für Ärzte, Angehörige und Betreuer bindend sein. Das ist der Fall, wenn sich für die konkrete Situation ein entsprechender Wille bereits aus der Patientenverfügung ergibt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 13. Dezember 2018, veröffentlichten Leitsatzbeschluss entschied (Az.: XII ZB 107/18). Danach kann auch eine recht allgemeine Formulierung in der Verfügung a ...

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