UN-Migrationspakt rechtlich nicht verbindlich
Karlsruhe (jur). Der von Deutschland unterzeichnete UN-Migrationspakt ist rechtlich nicht verbindlich. Es ist daher nicht ersichtlich, dass Grundrechte Deutscher durch die Unterzeichnung des Pakts verletzt werden könnten, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 11. Dezember 2018, veröffentlichten Beschluss vom 7. Dezember 2018 klar (Az.: 2 BvQ und weitere). Damit scheiterten mehrere Antragsteller, die per einstweiliger Anordnung verhindern wollten, dass Bundeska ...
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