Wettbewerbswidrige Vereinbarung durch außergerichtlichen Vergleich
Luxemburg (jur). Auch ein Vergleich zur Beilegung eines gerichtlichen Streits kann eine wettbewerbswidrige Vereinbarung sein. Das hat am Mittwoch, 12. Dezember 2018, das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg in einem Patentstreit um das Herz-Kreislauf-Medikament Perindopril entschieden (Az.: T-677/4, T-691/14 und weitere). Es bestätigte damit weitgehend von der EU-Kommission verhängte Geldbußen, setzte diese aber teilweise herab. Perindopril wird bei Bluthochdru ...
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