Anforderungen für eine öffentliche Zustellung verschärft
Karlsruhe (jur). Auch wenn die Zustellung der Klageschrift unter der bekannten Anschrift gescheitert ist, muss das Gericht für das danach ergangene Versäumnisurteil erneut die individuelle Zustellung versuchen. Eine „öffentliche Zustellung“ durch Aushang reicht nicht aus, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 31. Oktober 2018 entschied (Az.: I ZR 20/18). Ein solches Vorgehen verletzt das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör. ...
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