Angeklagter im Babymord-Prozess will aus der U-Haft entlassen werden

Karlsruhe (jur). Nimmt die Justizverwaltung die Überlastung eines Gerichts dauerhaft hin, kann dies in einem Strafverfahren „niemals“ eine Verlängerung der Untersuchungshaft des Angeklagten begründen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 25. Januar 2019, veröffentlichten Beschluss zur Fortdauer der U-Haft eines wegen Babymords angeklagten Vaters (Az.: 2 BvR 2429/18). Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken soll nun prüfen, ob dieser freigelassen werd ...

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