Arbeitnehmer gibt wegen pflegebedürftiger Mutter den Job auf

Celle (jur). Angehörige zu pflegen ist grundsätzlich kein „sozialwidriges Verhalten“. Geben Arbeitnehmer wegen einer notwendigen Pflege ihre Arbeitsstelle auf, darf das Jobcenter gezahlte Hartz-IV-Leistungen von ihnen nicht zurückfordern, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 12. Dezember 2018 (Az.: L 13 AS 162/17). Damit bekam eine aus dem Libanon stammende Frau recht. Sie hatte bis zum 19. August 2014 eine ...

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